Wer wird gefördert?
- Beschäftigte und Selbstständige in Nordrhein-Westfalen, die folgende Ziele verfolgen:
- Bewältigung neuer Herausforderungen im Betrieb und Veränderungen am Arbeitsplatz
- berufliche Veränderungsprozesse
- Rückkehr in den Beruf
- Nachqualifizierung für Beschäftigte mit im Ausland erworbenen Berufsqualifikationen
- kleine und mittlere Unternehmen (KMU) mit max. 249 sozialversicherungspflichtig Beschäftigten mit Sitz oder Betriebsstätte in Nordrhein-Westfalen
Was wird gefördert?
Sie können einen Zuschuss für die Teilnahme an beruflichen Weiterbildungsmaßnahmen erhalten.
Der Zugang ist sowohl individuell als auch betrieblich möglich. Beschäftigte und Selbständige können für ihre berufliche Weiterentwicklung ebenso einen Bildungsscheck in Anspruch nehmen wie Betriebe, die geeignete Qualifizierungen für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter durchführen.
Mit dem Zuschuss können Sie folgende Vorhaben finanzieren:
- Weiterbildungen zur beruflichen Qualifizierung
- Vermittlung fachlicher Kompetenzen oder von Schlüsselqualifikationen
- onlinebasierte Fortbildungen (z.B. Webbinare)
- E-Learning
Welche Voraussetzungen gelten?
Sie müssen insbesondere folgende Voraussetzungen beachten:
- Sie nehmen vorab die Beratung durch eine Bildungsberatungsstelle in Anspruch.
- Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt in den festgesetzten Grenzen:
- Einzelveranlagung: 20.000 € bis 40.000 €
- gemeinsame Veranlagung: 40.000 € bis 80.000 €
- Die Kurskosten betragen mindestens 500 €.
Wie wird gefördert?
- Förderart: Zuschuss
- Förderumfang: max. 50% der nachgewiesenen Weiterbildungskosten
- Förderhöhe: max. 500 € pro Bildungsscheck
- individuell: max. 1 Bildungsscheck
- betrieblich: max. 10 Bildungsschecks je Kalenderjahr, max. ein betrieblicher Bildungsscheck für dieselbe Person je Kalenderjahr
Welche Vorhaben werden nicht gefördert?
- Gemeinden, Kreise, kreisfreie Städte und Landesbehörde
- berufliche Weiterbildungen, bei denen eine gesetzliche Verpflichtung zur Kostenübernahme durch den Arbeitgeber besteht
Wie erfolgt die Antragstellung?
Sie erhalten den Bildungsscheck nach der Beratung in einer der folgenden Beratungsstellen:
- Kammern
- Wirtschaftsförderungen
- Volkshochschulen
- Weiterbildungsnetzwerke
Weiterbildungsanbieter nehmen den Bildungsscheck zur Verrechnung entgegen.
Weitere Informationen zum Bildungsscheck NRW finden Sie hier:
Fit für die Arbeitswelt der Zukunft. Bildungsscheck NRW unterstützt berufliche Weiterbildung | Arbeit.Gesundheit.Soziales (mags.nrw)