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Was bedeutet Trägerzulassung?
Die Weiterbildungseinrichtung wurde nach den Anerkennungsempfehlungen des Anerkennungsbeirates durch die FKS geprüft und zugelassen. Der Bildungsträger ist dann nach AZAV zugelassen und somit berechtigt Maßnahmen nach SGB III durchzuführen.
Voraussetzung für eine Trägerzulassung nach AZAV:
Der Bildungsträger muss ein Qualitätsmanagementsystem nachweisen. Dieses kann ein anerkanntes sein wie z. B. die ISO 9001. Es reicht aber auch wenn er die neun geforderten Kriterien des Anerkennungsbeirates der Bundesagentur erfüllt.
Was beinhaltet die Maßnahmenzulassung?
Neben der Trägerzulassung müssen auch die Maßnahmen der beruflichen Weiterbildung im Rahmen der AZAV auf ihre Qualität hin geprüft und zugelassen werden. Im Rahmen der Maßnahmenprüfung wird folgendes begutachtet:
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